Vom Auftraggeber zur Demontage freigegebene Gerüste sind in sauberem, besenreinem und ordnungsgemäßem Zustand zur Abholung bereitzuhalten.
Verunreinigtes Gerüstmaterial wird auf Kosten des Auftraggebers gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt.
Schäden oder Verluste an Gerüstteilen, die durch unsachgemäße Behandlung auf der Baustelle entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.
Die erforderlichen Stellflächen sowie Montage, Lager- und Transportbereiche sind vom Auftraggeber freizuhalten.
Vor Beginn der Arbeiten ist ein Arbeitsbereich von mindestens 2,00 m um das Gebäude freizuräumen und eine sichere Zufahrt zu gewährleisten.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehr- oder Zusatzkosten.
Die Kalkulation setzt eine direkte Zufahrtsmöglichkeit für Lkw bis zur Stellfläche voraus.
Der für Auf- und Abbau notwendige Stromanschluss ist bauseits kostenfrei bereitzustellen.
Die Preisgestaltung beruht auf der Annahme, dass geeignete Befestigungsmöglichkeiten am Bauwerk vorhanden sind.
Durch nicht eingehaltene Vorgaben können extra Kosten entstehen, diese extrakosten werden den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Standzeit des Gerüstes vier Wochen (30 Tage).
Für jede weitere angefangene Woche werden 9,5 % der Gesamtrechnung zusätzlich berechnet in einer separaten Rechnung.
Nach Erstellung des Baugerüstes in vollem Umfang oder in Teilabschnitten geht die Verantwortung auf den Auftraggeber bzw. Mieter über.
Während der Nutzungszeit ist der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Beleuchtung und Sicherung des Gerüstes verantwortlich. Er haftet für Schäden und Diebstahl die aus unterlassener Sicherung
entstehen.
Während der Überlassungszeit obliegen dem Auftraggeber sämtliche Verkehrs- und Sicherungspflichten.
Bei Aufstellung des Gerüstes auf öffentlichen Flächen hat der Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Werden diese Genehmigungen durch uns beantragt, trägt der Auftraggeber sämtliche anfallenden Kosten inkl. Bearbeitungsgebühren.
Weicht das Gerüst von den geltenden Normen ab, ist eine statische Berechnung erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Bei Nutzung fremder Grundstücke hat der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Zustimmung des jeweiligen Eigentümers einzuholen.
Für daraus entstehende rechtliche Auseinandersetzungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Für unvermeidbare baubedingte Schäden (z. B. an Dach, Glas, Garten oder Rasen) übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, diese wurden nachweislich schuldhaft durch uns verursacht, diese sind
unverzüglich zu melden.
Für Wasserschäden im Gebäudeinneren während der Gerüstnutzung übernehmen wir keine Haftung.
Während der Gerüststandzeit besteht eine erhöhte Einbruchgefahr. Der Auftraggeber hat geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen
Eigenmächtiges Umstellen des Gerüstes oder die Nutzung einzelner Bauteile an anderen Baustellen ist unzulässig.
Das Mietmaterial darf weder verkauft noch weitervermietet werden.
Beschädigtes oder fehlendes Material ist vom Auftraggeber zu ersetzen . Der Auftraggeber haftet für die vollständige Rückgabe des Materials.
Die Preise der Gerüstteile richten sich nach dem Jeweiligen Hersteller Listenpreis.
Die Abmeldung zum Abbau hat schriftlich zu erfolgen.
Die Standzeit endet am Tag der schriftlichen Abmeldung.
Mengen- und Massenangaben im Angebot sind unverbindlich.
Bei Mengenabweichungen von mehr als 10 % behalten wir uns eine Anpassung der Einheitspreise vor.
An- und Abfahrtskosten sind nicht für den Erstaufbau und den Endabbau im Preis enthalten diese werden als separat im Angebot bzw. in der Rechnung vergütet.
Teilabbauten, Umbauten sowie Sonderfahrten werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Wir sind berechtigt, 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, weitere 70 % nach Aufbau sowie angefallene Standzeitverlängerungen nach Abmeldung zu berechnen.
Für den Verkauf von Gerüstbauteilen sind wir berechtigt 100% der Rechnungssumme vor Herausgabe zu berechnen, verkaufte Gerüstteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma
Gerüst Sliva.
Die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG findet keine Anwendung.
Bei Zahlungsverzug von mehr als drei Wochen sind wir zur fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Fall kann das Gerüst unverzüglich entfernt werden.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Das Verschließen der Ankerlöcher ist eine bauseitige Leistung.
Für das verschlissen mit Acryl übernehmen wir keine Haftung so wie für Verschlüsse mit Kunststoffkappen wird auch keine Haftung Übernommen.
Gesetzliche Lohnerhöhungen nach Angebotsabgabe können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Die Ausführung erfolgt nach gesonderter Absprache.
Der Auftrag ist spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich zu bestätigen.
Bei schlechten Wetter und höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verschiebt sich der Ausführungsbeginn angemessen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Nimmt der Auftraggeber ein Angebot an und tritt er anschließend vor Beginn der Ausführung vom Vertrag
zurück oder storniert den Auftrag, sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
Dieser Beträgt:
bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn: 20 % der
Auftragssumme,
bis 20 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn: 35 % der
Auftragssumme,
bis 10 Kalendertage vor Ausführungsbeginn: 50 % der Auftragssumme,
bis 5 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn: 60 % der
Auftragssumme,
weniger als 3 Kalendertage vor Ausführungsbeginn oder bei Nichtantreten: 75 % der
Auftragssumme.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.